Aufnahmeverfahren an der HBLFA Tirol

Wir freuen uns über Ihr Interesse für unsere Schule.

Hier finden Sie die Informationen für die Aufnahme für die zwei 5-jährigen Fachrichtungen "Landwirtschaft und Ernährung" bzw. "Lebensmittel- und Biotechnologie" und darunter die Aufnahmemodalitäten nach einer 3- oder 4-jährigen Fachschule für Landwirtschaft oder ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement für den 3-jährigen Aufbaulehrgang "Landwirtschaft und Ernährung".

Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern ...

  • Interesse für die Landwirtschaft, Ernährung, Natur, Umwelt, Lebensmittel- und Biotechnologie
  • Leistungsbereitschaft
  • respektvollen und höflichen Umgang miteinander
  • ein Mitwirken an unserer aktiven Schulgemeinschaft

An einer berufsbildenden höheren Lehranstalt erfolgt die Ausbildung in einer bestimmten Fachrichtung. Daher sollten dem Eintritt in eine derartige Lehranstalt sorgfältige Überlegungen hinsichtlich des Berufswunsches vorausgehen. Die Bildungsberaterinnen und -berater können diesbezüglich nützliche Ratschläge geben. Ein Schnuppertag und/oder eine individuelle Schulführung bei uns helfen vielleicht bei der Entscheidung.

5-jährige Fachrichtung für Landwirtschaft und Ernährung und 
5-jährige Fachrichtung für Lebensmittel- und Biotechnologie

  1. Anmeldebogen hier downloaden oder im Sekretariat holen oder per Mail oder Post zuschicken lassen und ausfüllen. 
  2. Den ausgefüllten Anmeldebogen bis spätestens Freitag, 1. März 2024 (Datum des Poststempels) mit folgenden Beilagen an das Sekretariat schicken:
    • Schulnachricht (Original)
    • Geburtsurkunde (Kopie)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
    • Meldezettel (Kopie)
  3. Es erfolgt eine Reihung nach den laut Schulnachricht erbrachten Leistungen. Sie erhalten nach Montag, 1. April 2024 eine vorläufige Schulplatzreservierung.
  4. Mit dem Brief mit der Zusage bekommen Sie ein Formular für die SEPA-Lastschrift (zum Abbuchen vom Internatsplatz, konsumierten Essen, Beiträgen für die Lehrküchen (der 1., 2., 3. und 4. Klasse der Fachrichtung "Landwirtschaft und Ernährung"), Elternfragebogen für die Schulärztin, Einverständniserklärung für die Fotos, Datenschutzvereinbarung, Formular für die freiwillige Anmeldung für unverbindliche Übungen: Fußball, Volleyball, Musik, Chemieolympiade, Käsekenner/Käsekennerin, ...)
  5. Mailen Sie bis Freitag, 5. Juli 2024 das Jahreszeugnis oder ein vorläufiges Jahreszeugnis an die HBLFA Tirol. Für die endgültige Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der achten Schulstufe in Kopie/als PDF/als E-Mail an das Sekretariat zu übermitteln. 

Voraussetzungen für die Aufnahme

AHS positives Jahreszeugnis
Sollten Sie ein "Nicht genügend" in Latein haben, können Sie sich trotzdem anmelden.
MS erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch und Mathematik) eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als "Gut" – ansonsten Aufnahmeprüfung in den entsprechenden Gegenständen
PTS

(Polytechnischer Lehrgang bzw. Polytechnische Schule): positiver Abschluss

Aufnahmeprüfung

  • Eine Aufnahmeprüfung müssen nur jene Schülerinnen und Schüler einer Mittelschule ablegen, die in Deutsch, Englisch oder Mathematik eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard" schlechter als "Gut" haben. Die Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 2. Juli 2024 ab 08:00 Uhr statt.
    Auskunft erhalten Sie im Sekretariat.
  • Stoff für diese Prüfung ist der Jahresstoff der 4. Klasse MS der vertieften Beurteilungsstufe.
  • Die endgültige Zuteilung des Schulplatzes erfolgt nach Abschluss der Aufnahmeprüfungen und wird nach Schulschluss schriftlich mitgeteilt.
  • Schülerinnen und Schüler aus Schulen mit eigenem Organisationsstatut (Waldorfschule, etc.), die in die HBLFA Tirol eintreten wollen, müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Aufnahmeprüfungen ablegen.

Provisorische Aufnahme

Nach der Überprüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen wird – bezogen auf die aktuelle Schulnachricht – eine Reihung nach dem Notendurchschnitt (schulautonom) vorgenommen.

Nach Maßgabe der verfügbaren Plätze wird bis Montag, 1. April 2024 ein vorläufiger Schulplatz zugesagt.

Es erfolgt gegebenenfalls auch eine Verständigung über die Reihung auf der Warteliste. Ein vorläufig zugesagter Schulplatz ist nur dann verbindlich, wenn im Jahreszeugnis des betreffenden Schuljahres die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben sind.

3-jähriger Aufbaulehrgang

  1. Anmeldebogen hier downloaden oder im Sekretariat holen oder per Mail oder Post zuschicken lassen und ausfüllen. 
  2. Den ausgefüllten Anmeldebogen mit folgenden Beilagen bis spätestens Freitag, 1. März 2024 an das Sekretariat schicken:
    • Schulnachricht (Original) der 3. (oder 4.) Klasse der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule. Falls in der Abschlussklasse keine Schulnachricht ausgestellt wird, das Jahreszeugnis der zweiten (dritten) Klasse und eine Schulbesuchsbestätigung der 3. (4.) Klasse mit Originalunterschriften und Originalschulstempel (bitte kein Fax und keine Kopien). Sollte die Schule schon abgeschlossen worden sein, das Abschlusszeugnis der Fachschule (Original).
    • Geburtsurkunde (Kopie)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
    • Meldezettel (Kopie)
  3. Anschließend erfolgt eine vorläufige Schulplatzreservierung.
  4. Für die endgültige Aufnahme ist das Abschlusszeugnis in Kopie/als PDF/als E-Mail der Fachschule bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024 an das Sekretariat zu übermitteln.

Voraussetzung für die Aufnahme ist der positive Abschluss einer 3- oder 4-jährigen Fachschule für Ländliche Hauswirtschaft (Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement) bzw. Landwirtschaft.

Provisorische Aufnahme

Nach der Überprüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen wird – bezogen auf die aktuelle Schulnachricht – eine Reihung nach dem Notendurchschnitt (schulautonom) vorgenommen.

Nach Maßgabe der verfügbaren Plätze wird bis Montag, 1. April 2024 ein vorläufiger Schulplatz zugesagt.

Es erfolgt gegebenenfalls auch eine Verständigung über die Reihung auf der Warteliste. Ein vorläufig zugesagter Schulplatz ist nur dann verbindlich, wenn im Jahreszeugnis des betreffenden Schuljahres die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben sind.

Übertritt von einer anderen Schule

Sollten wir in der zweiten Stufe einer Langform freie Plätze haben, besteht die Möglichkeit nach zwei Jahren einer Fachschule oder nach dem 1. Jahrgang einer anderen höheren Lehranstalt gleich in den 2. Jahrgang einzusteigen. Es sind Einstufungs- oder Übertrittsprüfungen abzulegen.

Sie sind sich noch nicht sicher?

Vereinbaren Sie einen Termin für einen Schnuppertag und/oder eine individuelle Schulführung!