Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hblfa-tirol.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
- Nicht alle Filterelemente haben ein zugängliches Label (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
- Bei manchen Texten und Bedienelementen wird der Mindestkontrast nicht erreicht (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast).
- Bei erhöhtem Textabstand überlagern Teaser möglicherweise den Footer (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.12 Text Abstände anpassbar).
- Links auf Übersichtsseiten enthalten zum Teil sehr lange Linktexte, die den Linkzweck nicht einfach erkennen lassen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).
- Das Fokus-Styling ist bei einigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
- WAI ARIA wird nicht überall korrekt eingesetzt, z.B. sind Bildslider nicht vollständig zugänglich umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
- Statusmeldungen werden nicht optimal eingesetzt und vermitteln auf Übersichtsseiten nicht die geänderte Ergebnisanzahl sondern das gesamte Ergebnis im Volltext (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.3 Status-Meldungen).
- Toggle-Links und andere aufklappbare Elemente vermitteln ihren Zustand (geöffnet, geschlossen) nicht (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die Videos auf der Website sind Zusatzcontent, zu den auf der Website bereits als Text vorhandenen Informationen. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden.
Wir sind daher der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der HBLF Tirol liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt (letzte Aktualisierung: 19. April 2022).
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Accessibility Audit nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020 und einer Re-Evaluierung im April 2022.
Überprüft wurden:
- Startseite
http://www.hblfa-tirol.at - Überblicksseite
http://www.hblfa-tirol.at/schule.html - Artikelseite
http://www.hblfa-tirol.at/schule/zertifikate/oekolog.html - Veranstaltungskalender
http://www.hblfa-tirol.at/service/kalender.html - LehrerInnen-Verzeichnis
http://www.hblfa-tirol.at/schule/Lehrerinnen-und-Lehrer.html - Telefonverzeichnis
http://www.hblfa-tirol.at/service/telefonverzeichnis.html - Presse/Aktuelles
http://www.hblfa-tirol.at/service/news.html
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@hblfa-tirol.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.hblfa-tirol.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie in Tirol
Rotholz 50 in 6200 Strass im Zillertal
E-Mail: office@hblfa-tirol.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.