Religion

siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003

Religion ist ein Hauptfach, das in jeder Klasse zwei Wochenstunden unterrichtet wird und zur mündlichen Reife- und Diplomprüfung gewählt werden kann, wenn es in jeder Schulstufe besucht wurde.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

Im Kontext des integrativen Ansatzes beider Aspekte, wie er das berufsbildende höhere Schulwesen kennzeichnet, versteht sich der Religionsunterricht mit seinen Beiträgen zu Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Damit bietet sich der Religionsunterricht für eine Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an, zB bei Projekten und Projektarbeiten.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Berufsbildung erfahren die vielfältigen Schlüsselqualifikationen eine religiös-ethische Verankerung bzw. Vertiefung. Es werden individuelle berufsbezogene Werthaltungen gefördert und Aspekte des Gemeinwohls und des menschlichen Maßes systematisch eingebracht. So werden Selbstverständlichkeiten in Wirtschaft und Technik auf ihre Ambivalenzen hin reflektiert.

Andere Religionen/Konfessionsfreie Schülerinnen und Schüler

An unserer Schule gibt es auch konfessionsfreie Schülerinnen und Schüler beziehungsweise mit einer anderen öffentlich anerkannten Religionszugehörigkeit. Für sie gibt es entsprechende Ersatzangebote.

Abmeldungen

Abmeldungen sind in der ersten Schulwoche jedes Schuljahres schriftlich ohne Begründung in der Direktion möglich.

(verpflichtender) Ethikunterricht

Im aktuellen Schuljahr gibt es bei uns keinen verpflichtenden Ethikunterricht für Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden.

Hier wird veröffentlicht, wie es ab dem Schuljahr 2021/2022 an der HBLFA Tirol gehandhabt wird.